Garagennummer und Deutschland: Es geht etwas

U-Nummer

Garagennummer und Deutschland: Es geht etwas



29. Januar 2024 agvs-upsa.ch – Gute Nachrichten zum Wochenstart. Fahrten mit dem Händlerschild nach Deutschland sind auch im Jahr 2024 möglich. Die Vereinbarung läuft aber Ende 2024 aus. Wie es weiter geht, weiss der AGVS. Tahir Pardhan (AGVS-Rechtsdienst)

In der Vergangenheit waren Fahrten mit dem Händlerschild nach Deutschland mit dem Risiko hoher Bussen verbunden. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Strassen Astra erreichte der AGVS mit der Bundesrepublik Deutschland per 1. Juli 2021 eine befristete Durchführungsvereinbarung. Das heisst: Deutschland duldet die Schweizer U-Nummer auf seinem Staatsgebiet und umgekehrt toleriert die Schweiz die roten deutschen Kennzeichen. Diese Vereinbarung ist allerdings befristet und gilt nur bis zum 31. Dezember 2024.

Der AGVS bemühte sich um eine unbefristete Lösung mit Deutschland, damit nicht nach 2024 wieder Bussen drohen. Der AGVS erhielt im vergangenen September vom Astra die Information, dass die befristete Durchführungsvereinbarung verlängert wird, bis ein dauerhaftes Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft tritt. Dieser revidierte Polizeivertrag zwischen den beiden Ländern nimmt die gegenseitige Akzeptanz von Händlerschildern auf und regelt diese explizit. Gemäss aktuellen Informationen seitens Astra fehlen nur noch die Notifikationen der beiden Staaten. Wenn das neue Polizeigesetz in Kraft ist, wird derzeit gültige Durchführungsvereinbarung abgelöst. Das heisst: Stand heute können Garagisten auch künftig und ohne Gefahr von Bussen mit der U-Nummer über deutsches Staatsgebiet fahren.

Mehr Informationen zur Durchführungsvereinbarung sowie zur dazugehörigen Verlängerung können hier abgerufen werden: 
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/388/de
https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2023/838/de
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Kommentare


Christian Pargger 30. Januar 2024 - 11:42
und wie ist es in Österreich, Italien und Frankreich mit dem Händlerschild? Danke für ein Feedback.

agvs_admin 31. Januar 2024 - 8:03
Fahrten nach Deutschland mit dem Händlerschild sind zu den gleichen Zwecken, wie sie hierzulande mit dem Händlerschild gestattet sind, erlaubt. Mit Italien besteht ebenfalls ein Abkommen, welches aber die Zwecke für die Fahrt stark einschränkt. Zudem ist in Italien eine Fahrt nur bis zu 100 km von der gemeinsamen Grenze ins Landesinnere erlaubt. Die Fahrt nach Frankreich und Österreich ist mit einem Händlerschild ebenfalls gestattet, jedoch auf eigene Gefahr, da noch kein Abkommen mit diesen zwei Ländern besteht. Der AGVS empfiehlt im Zweifelsfall die zuständige Behörde oder die Botschaft anzufragen, um allfällige Risiken zu vermeiden. Weitere Details können Sie dem Factsheet zu Händlerschildern entnehmen; AGVS-Website -> Dienstleistungen -> Recht und Steuern -> Händler- und Wechselschilder