Neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge

Ab 1. April 2024

Neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge

22. Dezember 2023 agvs-upsa – Der Bundesrat hat verbesserte Sicherheitsstandards für neue Fahrzeuge beschlossen. Im Einklang mit den europäischen Zulassungsbestimmungen müssen neue Fahrzeuge daher mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Verbesserte Karosserieelemente erhöhen zudem die Sicherheit von Fahrzeuginsassen, Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Vorschriften treten am 1. April 2024 in Kraft. pd/jas

artikel_1.jpgAb 1. April 2024 müssen neue Fahrzeuge auch in der Schweiz über einen Assistenz für Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung verfügen. Foto: Mercedes

Mit seinem Entscheid kurz vor Weihnachten stellt der Bundesrat sicher, dass neue Fahrzeuge in der Schweiz mit aktuellsten Sicherheitssystemen ausgerüstet sind. Insbesondere müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Diese Systeme dienen beispielsweise der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten ist dabei sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.

Verbessert wird auch der Schutz von Fahrradfahrenden, Fussgängerinnen und Fussgänger und Fahrzeuginsassen. So werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch, die zum Beispiel bei einem Unfall für einen weniger harten Aufprall sorgen. Auch das direkte Sichtfeld für Fahrerinnen und Fahrer schwerer Motorfahrzeuge soll verbessert werden, so dass sie Personen neben oder vor dem Fahrzeug besser sehen können. Für Reisecars und Busse werden erhöhte Anforderungen an Überroll- und Brandschutz eingeführt.

unbenannt-1.jpgAuch ein Unfallfahrtenschreiber wird ab 1. April 2024, wie in der EU, für neue Fahrzeuge zur Plficht. Foto: iStock

Diese Änderungen verbessern die Sicherheit auf den Strassen weiter. Der Bundesrat verhindert zudem Handelshemmnisse, da die neuen Massnahmen mit internationalen Entwicklungen abgestimmt sind. Für direkt importierte Fahrzeuge gewährt der Bundesrat eine angemessene Übergangsfrist.

Zudem hat der Bundessrat auch die Vorschriften und Einteilungskriterien für Arbeitsfahrzeuge wie Kranwagen, Pflanzenschutzspritzen, Holzerntemaschinen sowie Spezialgeräte für die Pflege von Bepflanzungen an den Stand der Entwicklung angepasst. Das Revisionspaket beinhaltet zudem Anpassungen, die von den kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen – unter anderem auch dem AGVS – vorgeschlagen wurden. Darunter fallen z. B. Erleichterungen beim Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von nicht vom Hersteller genehmigten Zubehörfelgen.

Weitere Details zu den Änderungen gibt es hier
 
 
 
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